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Informationen zum Vereinsbeitrag

Beitragsstaffel

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                             35,00 Euro
Erwachsene                                                                                    53,00 Euro
Erwachsene ab 55 Jahre                                                                 41,00 Euro
Familienbeitrag                                                                              97,00 Euro

Der Familienbeitrag gilt für die Mitgliedschaft des Familienoberhauptes, dessen Ehegatten und allen Kindern bis zum vollendeten 15.Lebensjahr. Der Familienbeitrag wird vom Konto des Familienoberhauptes abgebucht bzw. diesem in Rechnung gestellt.

Fällt ein Kind aus der Familie im Sinne der Beitragsordnung heraus (d. h. es wir 16 Jahre alt), so hat es fortan den Einzelbeitrag für Kinder und Jugendliche zu entrichten. Es enthält automatisch die Bankverbindung des Familienoberhauptes und von dieser wird auch der Beitrag abgebucht. Soll von einem eigenen Bankkonto des Kindes abgebucht werden, muss der Verein schriftlich benachrichtigt werden.

Spartenbeitrag

Der Spartenbeitrag beträgt 25,00 Euro pro Jahr. Er wird von allen aktiven Sportlern aller Altersklassen, die am Trainingsbetrieb teilnehmen erhoben. Er ist derzeit begrenzt auf die Sparten Fußball und Ski. Der Spartenbeitrag ist nur einmal zu zahlen, auch wenn Mitglieder in mehreren Sparten aktiv sind. Bei Familien wird die Erhebung des Spartenbeitrages auf maximal zwei Kinder begrenzt.

Beitragszahlung

Die Beitragszahlung erfolgt im ersten Quartal.
Die Spartenbeitragszahlung erfolgt im dritten Quartal.

Der Beitrag wird bei Zustimmung per Lastschrift vom Konto des Mitgliedes abgebucht. Barzahlung ist möglich. Der Verein bittet jedoch aufgrund der erheblichen Mehrkosten bei Barzahlung dem Lastschriftverfahren zuzustimmen.

Eintritt oder Austritt während des Jahres

Beim Eintritt im Laufe eines Jahres ist immer der ganze Beitrag für das Beitrittsjahr zu bezahlen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum Jahresende erfolgen. Ein „zeitanteiliger“ Beitrag ist somit ausgeschlossen.

Die Vorstandschaft